Liebe Mitglieder der BÄKO HANSA eG,

hiermit möchten wir Sie auf die erweiterte Registrierungspflicht für Inverkehrbringer von Verpackungen hinweisen.

Was ändert sich?

  • Pflicht zur Registrierung im LUCID-Register wird ab dem 1. Juli 2022 ausgeweitet.
  • Betrifft auch: Erstinverkehrbringer von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wie z.B. Transportverpackungen, Einwegpfandverpackungen.

→ Bedeutung für Genossenschaften und Backbetriebe, die Transport- und Einwegpfandverpackungen in den Verkehr bringen oder selbst importieren.

  • Betrifft auch: Hersteller, die ausschließlich Serviceverpackungen (z.B. Brötchentüten, Rollenpapier, Kaffeebecher), die bereits vorlizenziert sind, in den Verkehr bringen.

→ Bedeutung für Backbetriebe, die bisher nur Serviceverpackungen (und keine Verkaufsverpackungen) in den Verkehr bringen.

Was ist zu tun?

  • Registrieren unter https://lucid.verpackungsregister.org/ (Zeitaufwand ca. 20 min.).
  • Bei der Registrierung sind die jeweiligen Verpackungsarten gesondert anzugeben, geordnet nach systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, sonstigen Verpackungen und pfandpflichtigen Getränkeverpackungen.
  • Beachte bei den Serviceverpackungen:
    • Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen keine material- und/oder mengenbezogenen Angaben gemacht werden. Bei der Registrierung ist vielmehr (nur) eine Erklärung abzugeben, dass nur bereits systembeteiligte Serviceverpackungen in den Verkehr gebracht werden.
    • Die Pflichten zur Systembeteiligung und zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung können auch weiterhin auf Vorvertreiber delegiert werden.

Eine ausführliche Anleitung zu den einzelnen Schritten finden Sie hier.