Pflicht zur Registrierung im LUCID-Register
Liebe Mitglieder der BÄKO HANSA eG,
hiermit möchten wir Sie auf die erweiterte Registrierungspflicht für Inverkehrbringer von Verpackungen hinweisen.
Was ändert sich?
- Pflicht zur Registrierung im LUCID-Register wird ab dem 1. Juli 2022 ausgeweitet.
- Betrifft auch: Erstinverkehrbringer von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wie z.B. Transportverpackungen, Einwegpfandverpackungen.
→ Bedeutung für Genossenschaften und Backbetriebe, die Transport- und Einwegpfandverpackungen in den Verkehr bringen oder selbst importieren.
- Betrifft auch: Hersteller, die ausschließlich Serviceverpackungen (z.B. Brötchentüten, Rollenpapier, Kaffeebecher), die bereits vorlizenziert sind, in den Verkehr bringen.
→ Bedeutung für Backbetriebe, die bisher nur Serviceverpackungen (und keine Verkaufsverpackungen) in den Verkehr bringen.
Was ist zu tun?
- Registrieren unter https://lucid.verpackungsregister.org/ (Zeitaufwand ca. 20 min.).
- Bei der Registrierung sind die jeweiligen Verpackungsarten gesondert anzugeben, geordnet nach systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, sonstigen Verpackungen und pfandpflichtigen Getränkeverpackungen.
- Beachte bei den Serviceverpackungen:
- Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen keine material- und/oder mengenbezogenen Angaben gemacht werden. Bei der Registrierung ist vielmehr (nur) eine Erklärung abzugeben, dass nur bereits systembeteiligte Serviceverpackungen in den Verkehr gebracht werden.
- Die Pflichten zur Systembeteiligung und zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung können auch weiterhin auf Vorvertreiber delegiert werden.
Eine ausführliche Anleitung zu den einzelnen Schritten finden Sie hier.