Liebe Mitglieder und Kunden,

im Rahmen von Klimadiskussionen wird seit langer Zeit der hohe Fleischkonsum der Bevölkerung als negativ bewertet. Aus diesem Grund gibt es einen Trend in der Lebensmittelindustrie, vegane Produkte auf den Markt zu bringen als auch alternative Proteinquellen zu erschließen, deren Auswirkungen auf das Klima weniger schädlich sind.

Am 3. Januar gab es für die Firma Cricket One Co. Ltd einen Durchbruch, denn das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Hausgrille (Acheta domesticus) als Lebensmittelzutat ab dem 24. Januar, für die Dauer von fünf Jahren, zugelassen. Die Zulassung gilt ausschließlich für den Antragsteller (Cricket One Co. Ltd).

Aktuell wurde die Zutat „Teilentfettes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ zugelassen und wird damit neu in der Unionsliste aufgenommen.

Bei Rohstoffen und fertigverpackten Produkten kann die Anwesenheit der Zutat über das Zutatenverzeichnis entnommen werden. Die Auslobung muss wie folgt lauten: „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

Zusätzlich muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste der Hinweis angebracht werden, dass bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den folgenden Links:

BVL – Informationen des BVL zu neuartigen Lebensmitteln (bund.de)

https://www.lebensmittelverband.de/de/aktuell/20220211-grille-speiseinsekt-novel-food

CL2017R2470DE0360020.0001.3bi_cp 1..4 (europa.eu)

L_2023002DE.01000901.xml (europa.eu)