Liebe Mitglieder und Kunden,

mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind seit Jahresbeginn Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés etc. verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten.

Die BÄKO-HANSA bietet nachhaltige Mehrweg-Konzepte für den To-Go-Markt an. Sofern Sie Fragen zu unseren neuen Mehrweglösungen haben, sprechen Sie bitte Herrn Perschke (05121 59 03-323) oder Ihren zuständigen Außendienst-Ansprechpartner an.

Geregelt ist die Mehrweg-Pflicht durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) und die neue Pflicht gilt indes für alle „Letztvertreibenden“, die Verpackungen aus Einwegkunststoff in den Verkehr bringen. Sie trifft auch viele Betriebe im Lebensmittelhandwerk wie Bäckereien und Konditoreien, die „Coffee to Go“ anbieten. Die Vorbereitungen in der Branche laufen.

Dabei dürfen die Mehrwegvarianten nicht teurer sein als die Gerichte und Getränke in der Einwegverpackung. Auf die Mehrwegverpackung ist im Verkaufsraum sowie bei Auslieferung von Waren in Katalogen/Flyern oder auf der Internetseite deutlich hinzuweisen. Erlaubt ist es, dass die Mehrwegverpackungen nur gegen Pfand ausgegeben werden. Dieses muss dann allerdings bei der Rückgabe wieder ausgezahlt werden.

Ausgenommen von der Mehrwegpflicht sind kleinere Betriebe, in denen fünf oder weniger Menschen arbeiten und deren Ladenfläche nicht mehr als 80 Quadratmeter groß ist. Diese Betriebe müssen Kunden allerdings ermöglichen, eigene Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen.

Große Ketten, wie beispielsweise Bahnhofsbäckereien, können von der Ausnahme für kleinere Unternehmen keinen Gebrauch machen – auch dann nicht, wenn die Ladenfläche nicht größer als 80 Quadratmeter ist.

Weitere Informationen

Umweltbundesamt: Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen | Umweltbundesamt

Lebensmittelverband: Fragen & Antworten-Katalog zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht – Lebensmittelverband Deutschland

Verpackungsgesetz: Änderungen im Verpackungsgesetz (bundesregierung.de)